Der Richter hat den Antrag von Justin Sun auf eine einstweilige Verfügung und eine vorläufige Unterlassungsverfügung gegen Bloomberg abgelehnt, da Sun nicht nachweisen konnte, dass sein Fall voraussichtlich in der Sache erfolgreich sein wird oder dass er ohne vorläufige Abhilfe irreparablen Schaden erleiden wird.
Bloomberg hat ihren Widerspruch gegen Justin Suns erneuten Antrag auf einstweilige Verfügung eingelegt und argumentiert, dass sie niemals versprochen haben, die Informationen, die er und sein Team ihnen zur Verfügung gestellt haben, nicht zu veröffentlichen.