Das Bildungsministerium kann bis zu 15 % des nach Steuern erzielten Einkommens eines Kreditnehmers für Studentendarlehen zur Tilgung seiner Schulden einbehalten. Derzeit sind mehr als 5 Millionen Kreditnehmer von Studentendarlehen im Rückstand, und diese Zahl könnte bald auf etwa 10 Millionen Kreditnehmer anwachsen.