Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetz, Abschnitt 212(f): „Wann immer der Präsident feststellt, dass die Einreise von Ausländern oder einer Klasse von Ausländern in die Vereinigten Staaten den Interessen der Vereinigten Staaten schaden würde, kann er durch Proklamation und für einen Zeitraum, den er für notwendig erachtet, die Einreise aller Ausländer oder einer Klasse von Ausländern als Einwanderer oder Nicht-Einwanderer aussetzen oder auf die Einreise von Ausländern jegliche Beschränkungen auferlegen, die er für angemessen hält.“