"Leerverkäufe in einem Unternehmen, von dem der Leerverkäufer weiß, dass es betrügerisch ist, sind in jeder Hinsicht identisch mit dem Verkauf von Waren an jemanden, von dem der Verkäufer weiß, dass sie fehlerhaft sind, ohne den Mangel dem Käufer im Voraus offenzulegen. Ein weiterer bedenklicher Fall ist der Leerverkauf von Aktien eines Konkurrenten. Dieses Verhalten entspricht dem Geschäftemachen für sich selbst auf dem Gelände des Konkurrenten." Aus "Leerverkäufe und jüdisches Recht" von Aaron Levine (2010) in Tradition, 43(1) S. 56-77.
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