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Was der @SenateAg Gesetzentwurf über Selbstverwahrungs-Wallets (wie @metamask) und Blockchain-Infrastruktur sagt:
Abschnitt 103(d) („Schutz der Selbstverwahrung“) garantiert Einzelpersonen das Recht, digitale Vermögenswerte direkt zu halten und zu transagieren, ohne auf Zwischenhändler angewiesen zu sein:
Einzelpersonen dürfen Hardware- oder Software-Wallets verwenden, um ihre eigene rechtmäßige Verwahrung digitaler Vermögenswerte zu verwalten.
Sie dürfen direkt von Person zu Person für rechtmäßige Zwecke mit solchen Wallets transagieren, vorausgesetzt:
Die Gegenpartei ist kein Finanzinstitut nach US-Recht; und die Transaktion betrifft kein sanktioniertes oder blockiertes Eigentum.
Die Regel gilt nur für den persönlichen Gebrauch, nicht für Personen, die als Verwahrer, Treuhänder oder Finanzdienstleister für andere handeln.
Abschnitt 107 („Behandlung bestimmter nicht kontrollierender Blockchain-Entwickler“) stellt klar, dass Softwareentwickler und Infrastruktur-Anbieter nicht als Geldübermittler oder Finanzinstitute behandelt werden, nur weil sie:
(i) Blockchain-Software erstellen oder veröffentlichen (einschließlich Node- oder Wallet-Code);
(ii) Hardware oder Software bereitstellen, die es Benutzern ermöglicht, ihre eigenen Vermögenswerte zu halten; oder
(iii) Infrastruktur betreiben, die die Operationen des Blockchain-Netzwerks unterstützt (z. B. Nodes, Validatoren oder APIs)
Wichtigste Erkenntnis: Dies ist kein sicherer Hafen für den Betrieb von DeFi-Schnittstellen im Allgemeinen.

Vor 23 Stunden
🚨JUST IN: Das @SenateAg-Komitee hat seinen lang erwarteten bipartisanen Entwurf zur Struktur des Kryptomarktes veröffentlicht.

@SenateAg @MetaMask Beachten Sie, dass der gesamte Abschnitt über "Dezentralisierte Finanzen" mit "Weitere Rückmeldungen einholen" endet.

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